Medizinphysikexperte (MPE) §§ 131 bis 132 StrlSchV

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Mit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung vom 31.12.2018 wird bei dosisintensiven Röntgenuntersuchen, bei Interventionen und bei Behandlungen mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung die Einbindung des MPE gefordert.

Sie sollen zur Umsetzung der Grundprinzipien des Strahlenschutzes (Rechtfertigung, Optimierung, Begrenzung der Strahlenexposition) zur Mitarbeit bzw. zur Beratung hinzugezogen werden.

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