Höhere Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen ab Januar 2023

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Kostenpauschalen

Die Pauschalen, die insbesondere auch die Kosten für nichtärztliches Personal enthalten, sind seit Jahren unverändert. Nunmehr werden sie analog zum Orientierungswert zum 1. Januar 2023 um zwei Prozent angehoben. Dabei handelt es sich um die Gebührenordnungspositionen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14.

Der Bewertungsausschuss hat eine Überprüfung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren) vorgenommen. Als Ergebnis werden zum 01.01.2024 die Bewertungen der Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 zum 1. Januar 2024 um 3,85 Prozent erhöht.

Nichtärztliche Dialyseleistungen umfassen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.

Infektionsdialyse: Zuschlag auch bei COVID-19-Infektion

Dialyseärzte können auch für COVID-19-Patienten einen Infektionszuschlag abrechnen. Das hat der Bewertungsausschuss im EBM klargestellt. Bei Vorliegen bestimmter Infektionen erhalten Ärzte für den höheren Aufwand, zum Beispiel bei Isolierung des Patienten, einen Zuschlag zu den Kostenpauschalen für die Infektionsdialyse. Bei COVID-19 war dies bereits im Rahmen einer Corona-Sonderregelung übergangsweise möglich. Mit der Anpassung des EBM wird nun klargestellt, dass die Gebührenordnungsposition 40835 (91,80 Euro) für den Zuschlag zur Wochenpauschale und die 40836 (30,60 Euro) für den Zuschlag zur Einzelpauschale auch bei einer COVID-19-Infektion abgerechnet werden kann.

Keine Verlängerung der Zuschläge QS NET

Die befristet eingeführten Zuschläge GOP 04567 und 13603 werden nicht verlängert und sind zum 31.12.2022 ausgelaufen.

Aufgrund der Umstellung auf das QS Verfahren QS NET 2020 und der damit verbundenen Anpassungen in der QS Dokumentation hatte der BA die Ziffern 04567 und 13603 befristet in den EBM aufgenommen.

Weitere Informationen finden Sie in den Beschlüssen unter:

https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2023-01-01_BA_620_BeeG_Dialyse-Sachkosten.pdf

https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2023-01-01_BA_620_BeeG_Infektionsdialyse.pdf

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