Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS)

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Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Auch werden Patientinnen und Patienten im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt.

Mit der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) formulierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Vorgaben für einrichtungs- und sektorenübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung, welche folgende Zielsetzung verfolgen:

  • die Ergebnisqualität verbessern
  • valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität der Leistungserbringer zu gewinnen und damit die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu stärken

Die Qualitätssicherung betrifft sowohl Leistungen, die in Praxen und Krankenhäusern angeboten werden, als auch sektorenübergreifende Behandlungsabläufe. Durch die sektorenübergreifende Betrachtung wird ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess eingeleitet.

Historie:

Die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL)” wurde zum 1. Januar 2019 von der “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)” abgelöst.

Zum 1. Januar 2020 wurde die Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse (QSD-RL) von der Rahmenrichtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) abgelöst.

Aktuelle DeQS-Verfahren für ambulante Leistungserbringer

 

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