Cannabis als Medizin Stand 10/22

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Mit dem neuen § 31 Abs. 6 SGB V hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis verordnen können. 

Auszug aus § 31 Abs. 6 SGB V:

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

a) nicht zur Verfügung steht oder

b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist.

Allerdings sind mit Inkrafttreten noch viele Fragen offen, die nun von den zuständigen Einrichtungen geklärt werden müssen. Die Krankenkasse genehmigt die erste Verordnung. Ein Antragsformular existiert zurzeit noch nicht. Sie haben daher die Möglichkeit, ein BTM-Rezept mit dem Vermerk „Nach Genehmigung durch die Kasse“ auszustellen oder dem Patienten eine formlose Bescheinigung auszustellen, die er bei der Kasse einreichen kann. Die Krankenkasse entscheidet innerhalb 3 Wochen bzw. 5 Wochen (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme) über den Antrag. Bei Verordnungen innerhalb der SAPV entscheidet die Kasse innerhalb 3 Tagen nach Antragseingang.

Wir stellen Ihnen eine Broschüre der Bundesapothekerkammer zum Download zur Verfügung, in der Sie Informationen zu den verschiedenen Arten an Cannabis sowie konkrete Beispiele zum Ausstellen des BTM-Rezeptes erhalten (siehe Links und Verweise).

Außerdem finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel weitere Informationen: bfarm.de/Cannabis als Medizin

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