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Cannabis: Verordnungen zu medizinischen Zwecken jetzt ohne BtM-Rezept

Genehmigungspflicht weiterhin beachten!

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) sind Cannabis und Dronabinol keine Betäubungsmittel mehr. Die Position wird aus der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen.

Damit können entsprechende Produkte und Arzneimittel auf Muster 16 beziehungsweise per eRezept verordnet werden. Näheres zu den Stoffen und Zubereitungen entnehmen Sie bitte dem KBV-InfoAktuell:

KBV: KV-InfoAktuell_63_Cannabis_Wegfall_BtM-Rezept

Bei Interesse finden Sie das diesem Sachverhalt zugrunde liegende Cannabisgesetz (CanG) unter:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO

Die erstmalige Verordnung von Cannabis bedarf einer Genehmigung durch die Krankenkasse.
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