Folge – und Begleiterkrankungen (DAK-G/KKH/TK)

Die KVS hat mit der DAK-Gesundheit zum 01.04.2022 eine Vereinbarung über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen geschlossen. Die KKH – Kaufmännische Krankenkasse ist mit Wirkung zum 01.07.2022 dem Vertrag mit der DAK-G beigetreten. Zum 01.01.2024 hat auch die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Beitritt zum Vertrag erklärt.

Im Mittelpunkt der Vereinbarungen steht die Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung sowie frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen (Diabetes und/oder Hypertonie)

Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Beitritt zum o.g. Vertrag erklärt.

Auch mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wurde der Vertrag vereinbart!

Stand 01/04/2022