01.03.2024: eArztbrief wird Pflichtanwendung

Zum 01.03.2024 wird der eArztbrief eine Pflichtanwendung in der TI.

Ein Fehlen der Anwendung wirkt sich auf die Höhe der TI-Pauschale aus.

Mit dem elektronischen Arztbrief können Ärzte und Psychotherapeuten wichtige Informationen sicher und standardisiert austauschen. 

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