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Zuzahlungsbeträge

Zuzahlungsbeträge

Neue Zuzahlungsbeträge bei Primär- und Ersatzkassen für in der Arztpraxis erbrachte physikalisch-medizinische Leistungen

Die Primär- und Ersatzkassen haben uns über geänderte Zuzahlungsbeträge für Bäder, Massagen und Krankengymnastik, die nach den EBM-Positionen des Kapitels 30.4 berechnet werden, informiert. Eine neue aktuelle Übersicht gültig ab dem 01. April 2023 über die jeweiligen Leistungen und entsprechenden Zuzahlungsbeträge finden Sie in der beigefügten Anlage.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der vertragsärztliche Leistungserbringer verpflichtet ist, im SGB V festgesetzte Zuzahlungsbeträge (z.B. für Massagen, Krankengymnastik etc. pp.) vom Versicherten einzuziehen. Ein Verzicht auf Zuzahlungsbeiträge ist demnach nicht zulässig.

 

Ansprechpartner:

Service-Center 0681-998370
E-Mail: abrechnung@kvsaarland.de

Anlagen