Unsere Themen

Zulassungsausschuss

Zulassungsausschuss

Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern

Die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Tätigkeit obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss, wobei es sich dabei um ein selbständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt.

Nach § 96 SGB V setzt sich der Zulassungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.

Der Zulassungsausschuss Ärzte ist paritätisch mit je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt, wobei im Zulassungsausschuss Psychotherapeuten mit drei Ärzten, zwei psychologischen Psychotherapeuten, einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten und sechs Vertretern der Krankenkassen in erweiterter Besetzung vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen im Wechsel.

Der Zulassungsausschuss entscheidet und beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) unter anderem über:

  • Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren
  • Ermächtigung von Ärzten beziehungsweise Institutionen
  • Beschränkung auf den hälftigen Versorgungsauftrag
  • Praxiskooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften)
  • Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten
  • Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
  • Verlegung eines Praxissitzes
  • Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
  • Ruhen der Zulassung
  • Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
  • Nachbesetzungsverfahren

 

Die Eintragung in das Arztregister ist Grund­voraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 SGB V). Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in der Rubrik ‘‘Niederlassung – Arztregister‘‘.

 

Sitzungstermine 2023

Für das Jahr 2023 sind durch den Zulassungsausschuss für Ärzte folgende Sitzungstermine – jeweils an einem Mittwoch-Nachmittag (in der Regel ab 14:00 Uhr) festgelegt worden:

Zulassungsausschuss für Ärzte:

 

22. Februar 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:  11. Januar 2023

15. März 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:   01. Februar 2023

26. April 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:  15. März 2023

17. Mai 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:   05. April 2023

07. Juni 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 26. April 2023

19. Juli 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 07. Juni 2023

13. September 2023

         Abgabefrist der Antragsunterlagen: 02. August 2023

18. Oktober 2023

         Abgabefrist der Antragsunterlagen:  06. September 2023

15. November 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:  04. Oktober 2023

13. Dezember 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:   01. November 2023

 

Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten:

 

01. März 2023                  

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 18. Januar 2023

31. Mai 2023     

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 19. April 2023

30. August 2023              

Abgabefrist der Antragsunterlagen:  19. Juli 2023

29. November 2023

Abgabefrist der Antragsunterlagen:  18. Oktober 2023

 

Ggf. erforderliche Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.


Bitte beachten Sie:

Der Zulassungsausschuss beschließt nach § 36 Ärzte-ZV in Sitzungen. Über Anträge kann an den o.g. Sitzungsterminen nur entschieden werden, wenn diese vollständig vorliegen. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit – bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Die Zusammenstellung der Tagesordnung und somit die Aufnahme von Anträgen in Sitzungen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.

Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.

Die am häufigsten verwendeten Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite unter den "Anlagen".

 

Anträge an den Zulassungsausschuss senden Sie bitte an:

Zulassungsausschuss für Ärzte
66016 Saarbrücken
Postfach 10 16 43

Geschäftsstelle:

Europaallee 7 - 9
66113 Saarbrücken
(0681) 99 83 70
Telefax: (0681) 99 83 7 530
E-Mail: sicherstellung@kvsaarland.de

 

Beratungsservice der KVS

Sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und zu den Formalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die unterschiedlichen Niederlassungs- und Kooperationsformen (z.B. Zulassung, Anstellung) finden Sie in der Rubrik "Formen der Niederlassung".