Videosprechstunde
Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen Fällen nutzen, in denen sie es für medizinisch und therapeutisch sinnvoll halten. Möglich ist das sowohl bei bekannten als auch unbekannten Patientinnen und Patienten. Die Videosprechstunde können alle Arztgruppen einsetzen – ausgenommen sind nur Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Videosprechstunde grundsätzlich dann nutzen, wenn es bereits einen persönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gab und aus therapeutischer Sicht kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist.
- In Ausnahmefällen kann eine Psychotherapie derzeit auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder einer probatorischen Sitzung per Videosprechstunde begonnen werden, beispielsweise wenn dem Patienten ein Aufsuchen der Praxis nicht zumutbar ist. Dies sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben. Therapeutinnen und Therapeuten müssen die berufsrechtlichen Vorgaben ihrer Landeskammer zur Gestaltung der Erstkontakte beachten.
- Einzelpsychotherapie (nach §15 Psychotherapie-Richtlinie) und fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen sind ebenfalls als Videosprechstunde möglich.
- Bereits genehmigte Gruppentherapiesitzungen (100 Min.) können derzeit unbürokratisch als Einzeltherapiesitzungen (50 Min.) durchgeführt werden, es ist lediglich eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse erforderlich. Gruppentherapie per Video ist nicht erlaubt.
- Akutbehandlung darf nicht per Video durchgeführt werden und sollte wie auch die Sprechstunde – gerade aufgrund der Krisensituation – weiterhin in der Praxis vorgehalten werden.
Die Abrechnung der Videosprechstunde erfolgt über die Vergütung der Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale sowie über einzelne im Rahmen der Videosprechstunde zugelassenen Leistungen. Diese bitten wir Sie aus dem unten aufgeführten Merkblatt zu entnehmen.
Anzeige / Genehmigung bei der KV: Praxen müssen ihrer KV anzeigen, dass sie die Videosprechstunde anbieten und dafür einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.
Video zur Abrechnung der Videosprechstunde
(durch Klicken auf das Foto gelangen Sie zum Video auf unserer YouTube Seite)