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Verwaltungshaushalt der KVS

Ausgabendynamik durch Übertragung KV-fremder Aufgaben seitens des Staates

Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen staatliche Behörden die medizinische Versorgung regeln und finanzieren, gilt bei der Gesundheitsversorgung in Deutschland das Prinzip der Selbstverwaltung. Satzungsgemäß erheben die KVen von ihren Mitgliedern zur Deckung ihrer Kosten einen so genannten Verwaltungskostenbeitrag. Dieser wird in der Regel als Prozentsatz der von den Ärzten abgerechneten Vergütung einbehalten. Im Haushalt der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland fällt in den letzten Jahren eine zunehmende Steigerung der Verwaltungskosten auf, dem wir uns in dieser Arbeit durch eine separate Analyse widmen wollen.

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