Verträge Bundesebene
Bundesmantelvertrag und Anlagen
Der Bundesmantelvertrag regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Rechtsquellen zur Qualitätssicherung
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Sie die Qualitätssicherungsrichtlinien sowie Vereinbarungen zu besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Anlage 3 des Bundesmantelvertrags)
Richtlinien des G-BA
Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finden Sie "die Richtlinien veröffentlicht, die der Gemeinsame Bundesausschuss laut gesetzlichem Auftrag „über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ beschließt (§ 92 SGB V)" (G-BA).