Bezug von Spritzen und Kanülen für die Corona-Impfung
Derzeit erreichen uns vermehrte Anfragen ob Spritzen und Kanülen, die für die Corona-Impfung benötigt werden, über den Sprechstundenbedarf bezogen werden dürfen.
In unserer Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung ist der grundsätzliche Bezug wie folgt geregelt:
Der Einsatz von Spritzen und Kanülen für die Corona-Impfung ist somit nach den Allgemeinen Bestimmungen des EBM mit der Gebühr für die Leistung abgegolten.
Sollte sich an den aktuellen Regelungen etwas ändern, werden wir Sie darüber informieren.