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null G-BA beschließt Sonderregelungen für veranlasste Leistungen

Die KBV informiert über die Sonderregelungen für veranlasste Leistungen, die der G-BA im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen hat.

Vorgesehen sind zahlreiche Erleichterungen, zum Beispiel können Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden, Fristen für die Genehmigung der Verordnungen wurden erweitert oder aufgehoben und im Rahmen des Entlassmanagemements können Krankenhäuser statt 7 vorübergehend bis zu 14 Tage Leistungen veranlassen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des G-BA:

"Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie" (Verlinkung zum G-BA)

 

Anlagen