Terminservicestelle
Liebe Patienten,
nachfolgend möchten wir Sie über unsere Terminservicestelle und deren Leistungsangebot informieren.
Bitte beachten Sie ab 01.01.2020 unsere neue telefonische Erreichbarkeit und erweiterten Servicezeiten. Ebenso steht ab diesem Zeitpunkt ein Onlineangebot zur Verfügung, über das Sie dringende Termine bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen online selbst buchen können.
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Fragen und Antworten zur Terminservicestelle (TSS)
Über welchen Weg kann ich die Terminservicestelle kontaktieren?
Telefonisch
Die Mitarbeiter der Terminservicestelle sind während unserer Servicezeiten telefonisch über die
116117
persönlich für Sie zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass bei Anruf über das Service Center der KV Saarland keine Weitervermittlung zur Terminservicestelle erfolgen kann.
Online
Zusätzlich besteht rund um die Uhr die Möglichkeit, online über die Seite
www.eterminservice.de sowie www.116117.de
einen Termin für eine dringliche Facharztbehandlung (bei Vorliegen einer Dringlichkeitsüberweisung Stufe 3 mit Vermittlungscode) sowie für eine zeitnah notwendig werdende psychotherapeutische Akutbehandlung / probatorische Psychotherapiesitzungen (bei Vorliegen eines PTV11 mit Kennzeichnung „zeitnah erforderlich“ mit Vermittlungscode) zu vereinbaren.
Wann ist die Terminservicestelle erreichbar?
Die Terminservicestelle ist an Werktagen (montags bis freitags) zwischen 08.00 und 18.00 Uhr persönlich für Patienten erreichbar / online rund um die Uhr.
Wann habe ich Anspruch auf die Vermittlung eines Facharzttermins über die Terminservicestelle? (Bei Anklicken der Tabelle lässt sich die Übersicht als pdf-Dateien ansehen/ herunterladen)
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Ein Anspruch auf Terminvermittlung besteht, wenn dies mit Hilfe des überweisenden Arztes oder in Eigeninitiative im Vorfeld nicht gelungen ist
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Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient aufgrund einer psychischen Erkrankung aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung entlassen wird und die Notwendigkeit für eine zeitnah erforderliche Akutbehandlung bzw. psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Entlass-Management im Entlassplan nach § 3 Abs. 3 des Rahmenvertrages festgestellt wurde. In diesen Fällen
kann sich der Patient innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung direkt an die Terminservicestelle für die Terminvermittlung für probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung wenden.
Muss ich einen Termin jetzt über die Terminservicestelle vereinbaren?
Nein. Die Terminservicestelle ist ein Patientenservice, der einen Facharzttermin oder Termin beim Psychotherapeuten* vermitteln kann, falls dies mit Hilfe des überweisenden Arztes oder in Eigeninitiative nicht gelungen ist.
Kann ich einen Wunschtermin bei einem Arzt meiner Wahl vereinbaren?
Nein. Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der der Terminservicestelle freie Termine gemeldet hat. Sie haben keinen Anspruch auf einen Termin bei Ihrem Wunscharzt oder Wunschtherapeuten. Die Terminservicestelle ist bemüht, einen für Sie passenden Termin zu finden, kann aber keine bevorzugten Zeiten berücksichtigen.
Das Gesetz sieht vor, dass die zu vermittelnde Praxis in zumutbarer Entfernung liegen soll. Die MitarbeiterInnen der TSS sind bemüht, einen Termin in einer Praxis zu vermitteln, die in räumlicher Nähe des Wohnortes des Patienten liegt.
Wie schnell erfolgt eine Terminvermittlung?
Die Terminservicestelle ist angehalten, innerhalb einer Woche einen Termin zu vermitteln, der innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen (bzw. 2 Wochen bei Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Akutbehandlung) liegen soll. Diese Frist gilt nur in dringenden Fällen mit entsprechendem Vermerk auf der Überweisung / PTV11.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich einen Arzttermin über die Terminservicestelle vereinbaren möchte?
Zur Vermittlung eines Facharzttermins benötigen Sie eine gültige Überweisung. Die MitarbeiterInnen der Terminservicestelle benötigen von Ihnen dann die sogenannte Betriebsstättennummer des Arztes, die auf der Überweisung aufgedruckt ist.
Für die Terminvermittlung von psychotherapeutischer Akutbehandlung sowie von probatorischen Sitzungen benötigen Sie von Ihrem Behandler ein PTV 11 (Individuelle Patienteninformation zur Ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde).
Ausnahme: Für einen Termin beim Augenarzt oder beim Gynäkologen oder zur Vermittlung eines Termins für die psychotherapeutische Sprechstunde können Sie sich auch ohne Überweisung direkt an die Terminservicestelle wenden. Hier hat der Gesetzgeber noch keine Vorgaben festgelegt.
Was muss ich tun, wenn ich einen Termin über die Terminservicestelle erhalten habe?
Setzen Sie sich bitte kurzfristig mit der vermittelnden Praxis in Verbindung und bestätigen Sie den Termin. Alles Weitere besprechen Sie bitte mit dem Praxispersonal.
Was ist, wenn ich den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin nicht einhalten kann?
Wenn Sie einen Termin aus dringenden persönlichen Gründen nicht einhalten können, geben Sie den Termin bitte rechtzeitig wieder frei und informieren Sie umgehend sowohl die Praxis als auch die Terminservicestelle.
Grundsätzlich ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten.
Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.
* Der Vermittlungsanspruch für Termine in der Psychotherapie gilt nur für die genannten Leistungen Psychotherapie-Sprechstunde sowie psychotherapeutische Akutbehandlung / probatorische Sitzungen bei Vorliegen eines PTV 11.