Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Nach § 81 a Abs. 1 SGB V richten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen organisatorische Einheiten ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung oder Kassenärztlichen Bundesvereinigung hindeuten.

Die Geschäftsstelle ist in der KV Saarland angesiedelt.