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Versorgung/Niederlassung

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Sicherstellung

Der vom Gesetzgeber erteilte Sicherstellungsauftrag verpflichtet die KV Saarland die ambulante Versorgung – bestehend aus Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten – jederzeit wohnortnah, bedarfsgerecht und für jeden gesetzlich Versicherten im Saarland zu gewährleisten – auch innerhalb der sprechstundenfreien Zeiten.

Wo sich Mediziner heute niederlassen können, hängt vor allem von der Bedarfsplanung und von der aktuellen Gesetzgebung ab. Denn Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen freien Vertragsarztsitz. Wie viele es von ihnen in einer Region gibt, regelt die Bedarfsplanung.

Die Rahmenbedingungen setzt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, der die Bedarfsplanungs-Richtlinie beschließt. Der Bedarfsplan für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wird durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen und bildet die Grundlage der zu fassenden Beschlüsse über Zulassungsmöglichkeiten und die Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Planungsbereichen.

Gemeinsame und unabhängige Ausschüsse mit Vertretern der Ärzte bzw. Psychotherapeuten und der Krankenkassen entscheiden über die Zulassung bzw. Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten. Die KV Saarland – als Bindeglied zwischen ihren Mitgliedern und den Krankenkassen – verfolgt hierbei das Ziel, die Interessen ihrer Mitglieder und der Patienten im Sinne einer zufriedenstellenden ambulanten Versorgung zu vertreten.

Da dies ein sehr umfangreiches und vielfältiges Gebiet ist, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Sicherstellung für Fragen zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gerne beratend zur Seite.

 

 

Anlagen