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Qualitätssicherung

null Telemonitoring bei Herzinsuffizienz durch ein Telemedizinisches Zentrum

Beim Telemonitoring werden medizinische Daten von Patienten an ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt, dort fachlich bewertet und bei Bedarf an den Arzt weitergeleitet, der primär für die Behandlung zuständig ist (PBA). Das Telemonitoring soll die Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz durch eine lückenlose Betreuung verbessern.

Qualitätssicherungsvereinbarung

Die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz durch ein TMZ (GOPen 13583, 13584, 13585, 13586 und 13587 EBM) wurden in einer QS-Vereinbarung festgelegt.

 

Voraussetzungen für Ärzte in Telemedizinischen Zentren (TMZ)

Kardiologen in der Funktion eines TMZ benötigen eine Genehmigung. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen und die fachlichen und technischen Voraussetzungen der QS-Vereinbarung nachweisen.

 

Voraussetzungen für primär behandelnde Ärzte (PBA)

 

Weitere Informationen

 

Anlagen