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Qualitätssicherung

null Vakuumbiopsie

Die Vereinbarung dient dazu, die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Vakuumbiopsie unter Röntgenkontrolle der Brust (Vakuumbiopisie) zu sichern.

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Entnahme von Brustgewebsproben zur Abklärung, ob Veränderungen der Brust gutartig oder bösartig sind.

 

Grundlage:     

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust

 

 

Anlagen