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Qualitätssicherung

null Substitution

Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung bei manifesten Opioidabhängigen in der vertragsärztlichen Versorgung.


Bei einer Opioidabhängigkeit handelt es sich um eine schwere chronische Krankheit. In der Regel bedarf es einer lebenslangen Behandlung. Die substitutionsgestützte Behandlung beinhaltet ein umfassendes Therapiekonzept, welches - soweit erforderlich - begleitende psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlungs- oder psychosoziale Betreuungsmaßnahmen mit einbeziehen soll.

Grundlage:     
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung