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Qualitätssicherung

null Soziotherapie

Soziotherapie ist eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen, durch die Krankenhausaufenthalte vermieden werden sollen. Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Abrechnungsgenehmigung

Erst wenn eine Genehmigung der KV vorliegt, darf Soziotherapie verordnet und zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Den Antrag auf Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie finden Sie unter den „Downloads“. Auf diesem müssen unter anderem Angaben zu Kooperationen mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder vergleichbaren Versorgungsstrukturen gemacht werden.

 

Verordnungsbefugnis auch für Psychotherapeuten

Seit April 2018 dürfen auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs) Soziotherapie zulasten der Krankenkassen verordnen.

Eine Broschüre mit „Hinweisen zur Verordnung für Psychotherapeuten“ finden Sie unter den „Weiterführenden Links“. Sie informiert über die wichtigsten Regeln und Grundlagen sowie die vier verordnungsfähigen Leistungen, die Psychotherapeuten verordnen dürfen.

 

Besonderheit „Psychiatrische Institutsambulanzen“ (PIA)

Psychiatrische Institutsambulanzen sowie deren Fachärztinnen und Fachärzte sind per Gesetz ermächtigt (gemäß § 118 Abs. 2 SGB V) und haben die Berechtigung zur Verordnung von Soziotherapie, ohne dass es hier zu einer Genehmigung durch die kassenärztliche Vereinigung bedarf (gemäß § 4 Abs. 3 der Soziotherapie-Richtlinie).

 

Soziotherapeutischer Betreuungsplan

Im Rahmen der Verordnung von Soziotherapie durch den Facharzt bzw. Psychotherapeuten, erstellt in der Regel der Soziotherapeut einen Betreuungsplan (Formular 27), der Basis der Therapie ist. Diesen Plan stimmt der Soziotherapeut mit dem verordnenden Arzt bzw. Psychotherapeuten und dem Patienten ab – alle unterschreiben.

In regelmäßigen Abständen werden Therapieverlauf und -ziele von allen Beteiligten beraten und der Plan gegebenenfalls vom Soziotherapeuten angepasst. Der Betreuungsplan enthält neben therapeutischen Maßnahmen, zeitlicher Strukturierung und Prognose vor allem auch die erforderlichen Teilschritte und Therapieziele.

 

Verordnungsformulare

Soziotherapie wird auf dem Formular 26 verordnet. Der Arzt bzw. Psychotherapeut muss beispielsweise den Schweregrad der Erkrankung laut GAF-Skala sowie Art und Ausprägung der Fähigkeitsstörung angeben. Die Formulare sind als Muster unter „Downloads“ abgelegt.