Schmerztherapie
Schmerzen stellen eine häufige Begleitsymptomatik bei den verschiedensten Krankheitsbildern dar und können ebenso nach erfolgten therapeutischen Maßnahmen (zum Beispiel operativen Eingriffen), nach vorangegangenen Traumen aber auch ohne erkennbare Ursachen auftreten.
Symptomatische Schmerzen und Schmerzen im Frühstadium einer Chronifizierung können durch die bestehende medizinische Fachkompetenz der Vertragsärzte bereits in der Regelversorgung adäquat behandelt werden. Es gibt jedoch Patientengruppen, für die eine besondere schmerztherapeutische Versorgung erforderlich ist.
Grundlage:
Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Menschen gemäß § 135 Abs. 2 SGB