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Qualitätssicherung

null Otoakustische Emissionen

Die Überprüfung der otoakustischen Emissionen bezeichnet die Messung von Schallaussendungen der äußeren Haarzellen des Innenohrs. Bei der Messung der otoakustischen Emissionen werden über ein sehr empfindliches Mikrofon die Schallaussendungen der Haarzellen des Innenohres registriert.

 

Grundlage:     

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I Nr. 5

Anlagen