MRSA
Zum 1. Juli 2016 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA in Kraft getreten. Sie regelt, welche Anforderungen Ärzte zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM „Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA“ erfüllen müssen (mit Ausnahme der Laborziffern nach den GOP 30954 und 30956). Zum 1. April 2014 sind die Leistungen der „Vergütungsvereinbarung MRSA“ (nach § 87 Abs. 2a Satz 4 SGB V) in den Abschnitt 30.12 des EBM überführt worden. Im Anhang zu dieser Vergütungsvereinbarung waren die fachliche Befähigung und Zertifizierung der teilnehmenden Vertragsärzte, die Anforderungen an die Durchführung der Leistungen sowie die Berichterstattung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geregelt. Dieser Anhang wurde nun weitgehend inhaltsgleich in eine Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V überführt.
Die QS-Vereinbarung sieht eine Übergangsregelung vor. Sie gilt für Ärzte, die vor Inkrafttreten der neuen QS-Vereinbarung berechtigt waren, MRSA-Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM in der vertragsärztlichen Versorgung abzurechnen. Diese Ärzte erhalten eine Genehmigung, wenn sie diese innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung – also bis spätestens Ende 2016 – bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Bis dahin können sie die Leistungen weiterhin abrechnen.
Wer gilt als Risikopatient?
Ein MRSA-Risikopatient muss gemäß der Vergütungsvereinbarung MRSA in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
- Patient mit positiven MRSA-Nachweis in der Anamnese und/oder
- Patient mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:
- chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1)
- Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten
- liegende Katheter (Harnblasenkatheter, PEG-Sonde etc.)
- Dialysepflichtigkeit
- Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektion
Fachliche Anforderungen (GOP 30940 bis 30952 EBM)
Vertragsarzt und Zusatzweiterbildung "Infektiologie" oder Teilnahme am Fortbildungsseminar "Ambulante MRSA-Versorgung" der KV Saarland
oder erfolgreiche Durchführung des MRSA-Online-Trainings der KBV (http://www.mrsa-ebm.de/) -> Kopie des Zertifikates bitte zusenden
Die Leistungen nach den Kostenpauschalen 30954 und 30956 können nur von Vertragsärzten mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung von GOPs des Unterabschnitts 32.3.10 EBM berechnet werden.
Weitere Informationen (Merkblätter, Informationsblätter für Patienten und Praxis etc.) zu MRSA finden Sie auf der Homepage der KBV: http://www.mrsa-ebm.de/
MRSA in der Praxis - Suchen, Finden und Sanieren!
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet auf ihrer Internetseite aktuelle Informationen zu MRSA, Diagnostik und Therapie, Abrechnung, dem Umgang mit Antibiotika sowie Merkblätter für Arzt und Patient an:
MRSA - Suchen, Finden und Sanieren! (Startseite des Internetportals der KBV)
Merkblätter zu MRSA
Zur Unterstützung der Patientenaufklärung und der Beratung zu Hygienemaßnahmen und dem Ablauf der Sanierungsbehandlung finden Sie im MRSA-Portal der KBV ebenfalls Informationsblätter, die Sie herunterladen und an die Patienten und deren Kontaktpersonen aushändigen können (Link unter "Weiterführende Links").
Online-Fortbildung zur Zertifizierung
Die Online-Fortbildung "Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten" dient der Zertifizierung für die Abrechnung der Leistungen des Abschnittes 30.12 EBM und ist durch die Ärztekammer Berlin zertifiziert.
Fortbildungsportal ist umgezogen
Sie finden das Fortbildungsportal der KBV im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) – einem geschützten, vom Internet getrennten Netzwerk zur Online-Kommunikation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten. Detaillierte Informationen hierzu können Sie auf der Internetseite der KBV unter "Weiterführende Links" nachlesen.
Informationsmaterialen zur Pflege von MRSA besiedelten Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen
Informationsmaterialen zur Pflege von MRSA besiedelten Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen finden Sie unter den Downloads.
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