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Qualitätssicherung

null Mammografie

Die Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der kurativen Mammographie gesichert werden soll. Bei der Mammographie handelt es sich um die Untersuchung der weiblichen Brust mittels radiologischer Untersuchung. Die Untersuchung ermöglicht Rückschlüsse auf krankhafte Prozesse des Brustgewebes

 

Grundlage:     

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie

Anlagen