Unsere Themen

Qualitätssicherung

null Langzeit-EKG

Zur Erkennung auch seltener Rhythmusstörungen unter erschwerten Bedingungen werden Langzeit-EKG-Untersuchungen durchgeführt

 

Grundlage:     

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Anlagen