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Qualitätssicherung

null Laboratoriumsuntersuchungen

Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen und deren Abrechnung gelten umfangreiche Vorgaben. Dazu gehören auch die Richtlinien der KBV für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung.

Diese Richtlinien regeln die Erbringung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen der Kapitel 32.3 sowie gleichlautende Leistungen aus dem Kapitel 1.7 EBM.

 

Grundlage:     

Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Labpratoriums-

untersuchungen in der kassenärztlichen Versorgung.