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Qualitätssicherung

null Koloskopie

Der Begriff Koloskopie bezeichnet die Untersuchung des Darms. Unterschieden wird zwischen der kurativen und präventiven Koloskopie. Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der Koloskopie (einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Polypektomien) gesichert werden soll.

 

Grundlage:     

Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung präventiver und kurativer koloskopischer Leistungen