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Qualitätssicherung

null Invasive Kardiologie

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung mit welcher die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie, d. h. Katheterisierungen (Linksherzkatheteruntersuchungen und therapeutische Katheterinterventionen) in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll.

 

Grundlage:     

Vereinbarung nach Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen

Anlagen