Unsere Themen

Qualitätssicherung

null Hörgeräte-Versorgung

Die Hörgeräteversorgung sichert seit April 2014 die Versorgung und Betreuung von schwerhörigen Patienten nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft.

 

Grundlage:     

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern