HIV/ AIDS
Die Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität der spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung gesichert werden soll. Ziel ist die Sicherstellung einer dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden leitliniengerechten Steuerung und Durchführung der Behandlung und Betreuung HIV-infizierter und an Aids erkrankter Patienten in allen Krankheitsstadien.
Die Vereinbarung regelt insbesondere die Behandlung folgender Patientengruppen:
HIV-infizierte Patienten ohne antiretrovirale Therapie,
HIV-infizierte Patienten mit antiretroviraler Therapie,
HIV-infizierte Patienten mit HIV-assoziierten Erkrankungen, Aids-definierenden Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen Koinfektionen (beispielsweise Hepatitis B, C, Tuberkulose) gegebenenfalls mit antiretroviraler Therapie.
Grundlage:
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung