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Qualitätssicherung

null Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Zervixkarzinom/ Darmkrebs)

Aktuelles: 

Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine befristete Sonderregelung bezüglich der elektronischen Übermittlung der Dokumentationsdaten gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen.

Die Gebührenordnungspositionen, die im Zusammenhang mit der oKFE-RL für das Darm- und Zervix- Karzinom stehen, sind auch dann von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten berechnungsfähig, wenn die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das vierte Quartal des Jahres 2020 aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte.

Für das erste, zweite, dritte und vierte Quartal des Jahres 2021 muss die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten spätestens zum 28. Februar 2022 erfolgen. Wir empfehlen jedoch eine quartalsweise Datenlieferung zum 30.04., 31.07., 31.10. und 28.02. des Folgejahres um Probleme frühzeitig beheben zu können.

Die Sonderregelung gilt befristet vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021.

 

Die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen bestimmt sich nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (oKFE-RL).

Zu den wesentlichen Programminhalten zählen:

  • Regelmäßige Einladung und Information der Versicherten durch die Krankenkasse
  • Altersabhängige Untersuchungsangebote

Zervixkarzinom

  • 20 bis 34 Jahre: 1 x pro Kalenderjahr klinische & zytologische Untersuchung
  • ab 35 Jahren: alle 3 Jahre kombiniertes Primärscreening (zytologische Untersuchung & HPV Test); 1 x pro Kalenderjahr klinische Untersuchung

Darmkrebs

  • 50 bis 54 Jahre (Männer) Auswahl zwischen einer Koloskopie oder einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl
  • 50 bis 54 Jahre (Frauen) Jährlicher Test auf occultes Blut im Stuhl
  • Ab 55 Jahren Auswahl zwischen einer Koloskopie oder einem alle zwei Jahre durchzuführenden Test auf occultes Blut im Stuhl

 

  • Abklärungsdiagnostik
  • Programmbeurteilung bzw.- evaluation (Dokumentationspflicht zum 01. Oktober 2020) 

     - unter Bezugnahme von pseudonymisierten Daten der Ärzte, der Krankenkasse und des Krebsregisters

     - Erfassung von Teilnahmeraten, falsch-positiver Befunde und der Mortalität

 

Über die nachfolgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zu den organisierten Früherkennungsprogrammen:

Abklärungskolposkopie

Koloskopie

Zytologie

Antrag HPV und Antrag IFobt

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme - Verlinkung zum G-BA

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen - Verlinkung zum IQTIG