Unsere Themen

Qualitätssicherung

null Rhythmusimplantat-Kontrolle

Unter der Rhythmusimplantat-Kontrolle ist die Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (ICD) und eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) zu verstehen.

Die Implantatkontrolle beinhaltet:

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Systems
  • Individuelle Optimierung der programmierbaren Parameter
  • Anpassung der zur Verfügung stehenden Diagnostik- und Therapieoptionen des Rhythmusimplantats an die klinische Situation
  • Erkennen und Beheben von Fehlfunktionen
  • Erkennen von Komplikationen
  • Entscheidung über erforderliche Anpassung eines Rhythmusimplantats an die klinische Situation (Ein- bzw. Zweikammer-, CRT-System, Defibrillator)
  • Festlegung des optimalen Austauschzeitpunktes eines Systems
  • Optimierung der Device-Laufzeit

Die fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen, die Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, um eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle zu erhalten und aufrecht zu erhalten sind in der QS-Vereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle festgelegt („Weiterführende Links“). Die Antragsunterlagen finden Sie unter „Downloads“.

 

Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten (QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle)