Rhythmusimplantat-Kontrolle
Unter der Rhythmusimplantat-Kontrolle ist die Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (ICD) und eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) zu verstehen.
Die Implantatkontrolle beinhaltet:
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Systems
- Individuelle Optimierung der programmierbaren Parameter
- Anpassung der zur Verfügung stehenden Diagnostik- und Therapieoptionen des Rhythmusimplantats an die klinische Situation
- Erkennen und Beheben von Fehlfunktionen
- Erkennen von Komplikationen
- Entscheidung über erforderliche Anpassung eines Rhythmusimplantats an die klinische Situation (Ein- bzw. Zweikammer-, CRT-System, Defibrillator)
- Festlegung des optimalen Austauschzeitpunktes eines Systems
- Optimierung der Device-Laufzeit
Die fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen, die Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, um eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle zu erhalten und aufrecht zu erhalten sind in der QS-Vereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle festgelegt („Weiterführende Links“). Die Antragsunterlagen finden Sie unter „Downloads“.
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten (QS-Vereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle)