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Qualitätssicherung

null Früherkennungsuntersuchungen U10/U11/J2

Die Qualität der Vorsorge wurde durch ein erweitertes Präventionsangebotes für Kinder und Jugendliche erhöht. Ziel ist es, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie früh und nachhaltig zu fördern, damit mögliche Entwicklungsstörungen vermieden oder rechtzeitig erkannt werden und ihnen frühzeitig entgegen gewirkt werden kann.

Teilnehmende Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten folgende zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen unter Zugrundelegung der vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) definierten Inhalte gemäß des Gesundheits-Checkheftes für Kinder und Jugendliche des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V.:

 

Grundlage:     

Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungs-untersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (IKK-Südwest, Techniker Krankenkasse, Knappschaft)

Inkrafttreten:  

1. April 2012

 

  Anspruchsberechtigung Ziele und Schwerpunkte Voraussetzungen
U10 7 bis 8 Jahre
  • Schulleistungsstörungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Medienverhalten
  • Nachweis über Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin
  • Nachweis über Durchführung von mind. 30 Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
U11 9 bis 10 Jahre
  • Schulleistungsstörungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Medienverhalten
  • Pubertätsentwicklung
  • Nachweis über Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin
  • Nachweis über Durchführung von mind. 30 Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
J2 16 bis 17 Jahre
  • Medizinische Risiken: Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes
  • Körperhaltung und Fitness
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Entwicklung der Sexualität
  • Medienverhalten
  • Umgang mit Drogen
  • Erbringung des jährlichen Nachweises über mindestens 6 Punkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin