Früherkennungsuntersuchungen U10/U11/J2
Die Qualität der Vorsorge wurde durch ein erweitertes Präventionsangebotes für Kinder und Jugendliche erhöht. Ziel ist es, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie früh und nachhaltig zu fördern, damit mögliche Entwicklungsstörungen vermieden oder rechtzeitig erkannt werden und ihnen frühzeitig entgegen gewirkt werden kann.
Teilnehmende Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten folgende zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen unter Zugrundelegung der vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) definierten Inhalte gemäß des Gesundheits-Checkheftes für Kinder und Jugendliche des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V.:
Grundlage:
Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungs-untersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (IKK-Südwest, Techniker Krankenkasse, Knappschaft)
Inkrafttreten:
1. April 2012
Anspruchsberechtigung | Ziele und Schwerpunkte | Voraussetzungen | |
U10 | 7 bis 8 Jahre |
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U11 | 9 bis 10 Jahre |
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J2 | 16 bis 17 Jahre |
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