Chirotherapie
Die Chirotherapie beschäftigt sich mit Störungen der Funktion des Bewegungsapparates, speziell der Wirbelsäule.
Die Voraussetzung für die Genehmigung, ist der Nachweis einer besonderen fachlichen Qualifikation. Sie müssen um die Gebührenordnungspositionen 30200 und 30201 EBM abrechnen zu können, über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung manuelle Medizin / Chirotherapie verfügen.
Grundlage:
Kapitel 30.2 EBM
Grundsätzliche Einschränkungen:
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.