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Qualitätssicherung

null Akupunktur

Die Akupunktur ist eine Methode der alternativen Medizin. Mithilfe von dünnen Nadeln, die in bestimmte Hautpunkte eingestochen werden, versucht der Akupunkteur, Krankheiten zu heilen, Schmerzen zu lindern und das Wohlbefinden zu steigern.

Die Körperakupunktur ist gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V bei folgenden Indikationen als GKV-Leistung anerkannt:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz)
  • chronische Schmerzen in einem oder beiden Kniegelenken durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen

 

Grundlage:

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur)

Anlagen