Videosprechstunde
Seit dem 01. April 2017 kann die Videosprechstunde durchgeführt werden. Die Organisation gestaltet sich recht einfach. Der Arzt wählt einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Arzt und Patient benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.
Technische und fachliche Anforderungen
Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich über die technischen Anforderungen für die Praxis und den Videodienst geeinigt, insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz.
- Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch.
- Der Klarname des Patienten muss für den Arzt erkennbar sein.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.
Die nachfolgenden Fachgruppen können Videosprechstunden durchführen und abrechnen
- Hausärzte
- Kinder- und Jugendärzte
- Anästhesisten
- Augenärzte
- Chirurgen
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
- Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen
- Orthopäden
- Gynäkologen
- Dermatologen
- Fachärzte für Innere Medizin
- Psychiater
- Urologen
- Phoniater und Pädaudiologen
- Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin.
Zusätzlich seit 1. April 2019:
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Informationen zur Abrechnung
Die Abrechnung der Videosprechstunde erfolgt über die Vergütung der Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale sowie über einzelne im Rahmen der Videosprechstunde zugelassenen Leistungen. Diese Informationen haben wir im Menüpunkt Abrechnung/Videosprechstunde eingestellt.
Videosprechstunde im Zusammenhang mit dem Coronavirus...
Weitere Informationen für Praxis und Patienten finden sie unter Downloads.