Pressemitteilungen 2022

null Freitestung zur Quarantänebeendigung mittels PCR in Arztpraxen

Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland weist darauf hin, dass eine PCR- Freitestung im Zusammenhang mit einer Quarantänebeendigung durch Arztpraxen möglich ist.

In diesen Fällen ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes (QR-Code, PIN-Code etc.) -wie bereits bisher auch - erforderlich.

Ohne diesen Nachweis darf die Praxis die Untersuchung zu diesem Zweck nicht durchführen und abrechnen. Wir bitten um Beachtung.

 

Saarbrücken, 14.01.2022

Anlagen