Plausibilitätsprüfung
Das ist eine Frage, die uns sehr häufig gestellt wird.
Viele Ärzte überlegen bei Überschreitung der Tages- oder Quartalsprofile, einfach die erbrachten Leistungen zu streichen, bis die Zeiten wieder stimmen, oder die Praxis vorzeitig zu schließen und keine Patienten mehr zu versorgen.
Dies muss aber auf keinen Fall sein!
Der neue EBM wurde entwickelt zum 01.10.2013 - mit Euro-Beträgen auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes. Die abgebildeten EBM-Leistungen mit den dazu gehörenden Diagnosen bilden somit die Morbidität unserer Bevölkerung und den dadurch entstehenden Aufwand ab.
Wenn nun erbrachte Leistungen aus Angst vor einer Plausibilitätsprüfung nicht abgerechnet werden, führt dies dazu, dass die entsprechende Erkrankung nicht mit den angemessenen erforderlichen Leistungen hinterlegt wird. Oft entsteht dann ein falscher Eindruck, mit dem Ergebnis, dass es auch mit „weniger Leistung geht, man muss es nur wollen“ und genau diese Außenwirkung soll verhindert werden.
Daher appellieren wir an Sie:
- Arbeiten Sie weiter wie bisher.
- Erbringen Sie die notwendigen Leistungen wie bisher.
- Dokumentieren Sie sorgfältig die Diagnosen und die erbrachten Leistungen.
Sollten Zeitgrenzen überschritten werden, erfolgt eine Analyse der Abrechnungen, ob die Auffälligkeiten erklärbar sind. Zudem werden Job-Sharer und Weiterbildungsassistenten, die in einer Praxis oder im MVZ tätig sind, gesondert berücksichtigt. Die gesetzlich vorgeschriebene Plausibilitätskontrolle dient allein der Feststellung von möglichen Abrechnungsfehlern. Sie soll in keiner Weise Praxisumfang sowie Tätigkeit steuern oder beeinflussen.
Haben Sie keine Angst vor Plausibilitätsprüfungen, sie dient dem Schutz des Arztes!
Weitere Informationen zur Plausibilitätsprüfung finden Sie in unserem Mitgliederbereich.