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Neue Bereitschaftsdienstordnung

Neue Bereitschaftsdienstordnung

Die unten aufgeführte neue Bereitschaftsdienstordnung in der Fassung vom 01.06.2022 wurde von unserer Aufsichtsbehörde am 15.07.2022 genehmigt. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die in Kraft befindliche Fassung. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen wird auf § 16 der Bereitschaftsdienstordnung verwiesen .

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Prüfvereinbarung - Stand 01.04.13

Prüfvereinbarung - Stand 01.04.13

Miniaturansicht Hochgeladen von Kerstin Kaiser, 04.08.15 21:41
Vereinbarung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der
vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung)
(§ 106 Abs. 3 SGB V)
(Prüfvereinbarung Stand: 01.04.2013 mit allen Änderungen seit 2008)
Schlagwörter: gemeinsame prüfungseinrichtung prüfvereinbarung wirtschaftlichkeit
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