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Abrechnungsinformationen

Kodierunterstützung für Praxen: ab Januar 2022 in der Praxissoftware

Praxen erhalten ab Januar 2022 einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll. Er wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärzten und Psychotherapeuten direkt beim Kodieren zur Verfügung – ob bei der Abrechnung oder bei der Angabe der Diagnose auf dem Krankenschein. Mit der Kodierunterstützung kommen keine neuen Regeln oder Vorgaben: Basis ist und bleibt die ICD-10-GM.

Vorteile für Praxen

  • Ausschließlich digital
  • Hilfe direkt beim Kodieren
  • Unterstützung nach Maß
  • Alles an einem Ort

Gesetzlicher Auftrag

Mithilfe der Kodes wird gemessen, wie krank die Versicherten sind und wieviel Geld letztlich für ihre medizinische Versorgung benötigt wird. Dies spielt sowohl eine Rolle beim Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen – wer mehr Schwerkranke versichert hat, erhält mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds – als auch bei den jährlichen Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Vor diesem Hintergrund steht die Kodierqualität auch immer wieder auf dem Prüfstand. Im Fokus stehen Krankheiten mit hohen Fallzahlen, deren Behandlung jährlich Millionen kostet.

Weitere Informationen:

KBV-Info: DIE KODIERUNTERSTÜTZUNG FÜR PRAXEN DIREKT UND DIGITAL – AB JANUAR 2022 IN DER PRAXISSOFTWARE

KBV-Video zur Ambulanten Kodierunterstützung (Verlinkung auf YouTube)

Anlagen