Für im Ausland gesetzlich Krankenversicherte gelten besondere Regelungen, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Die KBV hat wichtige Informationen dazu in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst. Sie enthält auch eine Checkliste und Ansichtsformulare für den schnellen Überblick.
In der neuen PraxisInfoSpezial „Im Ausland Krankenversicherte“ geht es um die ambulante Versorgung von Menschen aus Herkunftsländern, für die das europäische Recht gilt oder mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat. Insgesamt sind dies knapp 40 Staaten. Für sie gelten besondere Regelungen. Faustregel für andere Länder ist: Personen von dort erhalten eine Privatrechnung.
Detaillierte Informationen auf der Internetseite der KBV nachlesen: https://www.kbv.de/html/1150_71393.php
Servicedokument “Im Ausland krankenversichert” der KBV herunterladen: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSpezial_Auslandsversicherte.pdf