Der Zuschuss soll für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen Anreiz setzen, sich im Bereich der neuropsychologischen Therapie weiterzubilden. Er dient dazu, die im Rahmen der Weiterbildung anfallenden Kursgebühren zu finanzieren.
Die Förderung erfolgt in Form einer monatlichen finanziellen Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € für die Weiterbildung Neuropsychologische Psychotherapie. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringert sich der Förderbetrag im entsprechenden Umfang. Die Förderstellen der Weiterbildung sind derzeit auf zwei förderfähige Stellen begrenzt.