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Zuschuss zur Hospitation in suchtmedizinischen Praxen

Die KV Saarland fördert Hospitationen in Praxen, die suchtmedizinische Leistungen anbieten. Ziel ist es, dem Mangel an Substitutionspraxen entgegenzuwirken und Ärztinnen, Ärzten sowie Medizinstudierenden einen praxisnahen Einblick in die Behandlung suchtkranker Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.

Gefördert wird die zeitlich befristete Hospitation in einer suchtmedizinisch tätigen Vertragsarztpraxis im Zuständigkeitsbereich der KV Saarland.

Förderzeitraum

  • Insgesamt 7 Werktage
  • Durchführung innerhalb von 3 Monaten
  • Die Hospitationstage müssen nicht zusammenhängend erfolgen

Höhe der Förderung

Hospitationspraxis: 500,00 €

Ärztin / Arzt: 500,00 €

Medizinstudierende: 250,00 €

Die Förderung erfolgt als Einmalzahlung.

Antragstellung

Der Antrag ist durch die Hospitationspraxis, die Ärztin / den Arzt oder die Medizinstudierenden bei der KV Saarland zu stellen.

Der vollständige Antrag ist vor Beginn der Hospitation, spätestens jedoch vor Ableistung des letzten Hospitationstages, einzureichen.