Wie bei jedem technischen Gerät kann es auch bei den Komponenten der TI passieren, dass es zu Defekten kommt.
Obwohl ein Defekt unterschiedliche Ursachen haben kann, ist die Vorgehensweise fast immer gleich:
Garantiefall prüfen
Prüfen Sie zuerst, ob der Defekt der Hardware in der Garantiezeit des Herstellers aufgetreten ist. Ist dies der Fall, klären Sie mit Ihrem Systemhaus ab, in wie weit die Garantiebedingungen anzuwenden sind.
Versicherungsabdeckung prüfen
Fällt der Defekt außerhalb des Garantiezeitraums prüfen Sie, ob eine bestehende Versicherung den Schaden abdeckt.
Erstattung über die TI-Finanzierungsvereinbarung (gültig bis 30.06.2023)
Informationen zur neuen Regelung der TI-Finanzierung seit 01.07.2023 finden Sie hier.
Sollten Sie in beiden Fällen erfolglos bleiben, so gibt es seit dem Kalenderjahr 2022 über die TI-Finanzierungsvereinbarung (in einem begrenzten Rahmen -s.u.-) die Möglichkeit, defekte Geräte erstattet zu bekommen.
Defekte, die vor 2022 aufgetreten sind, können nicht berücksichtigt werden.
Möchten Sie die Erstattung über die KV Saarland in Anspruch nehmen, so stellen wir Ihnen hierfür ein Formular zur Verfügung. Mit dem Formular bestätigen Sie uns, dass Sie keinerlei Erstattungen seitens des Herstellers oder einer Versicherung in Anspruch genommen haben.
Fügen Sie dem ausgefüllten Formular einen schriftlichen Nachweis Ihres Systemhauses bei, das bestätigt, dass die Hardware außerhalb des Garantiezeitraums irreparabel defekt ist.
Legen Sie auch bitte eine Kopie Ihrer Rechnung für den Austausch bei.
Senden Sie uns das unterschriebene Formular im Original mit allen Anlagen zu.
Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir Ihren Antrag und klären Ihren Anspruch auf Erstattung. Eine Auszahlung der Gelder, bei einer positiven Prüfung, erfolgt im Folgequartal Ihres Antrags.
Für die Erstattung defekter Hardware steht uns nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Sollten die Gelder aufgebraucht sein, so müssen wir später eingehende Anträge leider ablehnen.