Qualitätsmanagement ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Es ist die Grundlage für ein gutes Praxismanagement und kann wesentlich zum Erfolg Ihrer Praxis beitragen.
Das funktioniert aber nur, wenn Sie das gesamte Team aktiv dabei einbinden Routinen zu hinterfragen, Risiken aufzudecken und Abläufe so zu gestalten, dass Fehler gar nicht erst passieren. Mehr Zeit für die Patientenversorgung, motivierte Mitarbeitende, Wirtschaftlichkeit und nötigenfalls sogar Nachweis der Sorgfaltspflicht bei Haftungsfragen sind nur einige der Nutzen für Ihre Praxis.
Qualitätsmanagement-Richtlinie
Die QM-Richtlinie gilt sowohl für vertragsärztliche als auch vertragspsychotherapeutische Praxen und MVZ. Sie gibt vor, an welchen Grundelementen (§ 3) sich Ihr Qualitätsmanagement orientieren muss und welche Methoden und Instrumente (§ 4) Sie dafür anwenden müssen.
- Einzelheiten finden Sie auf der G-BA-Seite Qualitätsmanagement-Richtlinie (g-ba.de)
- Für weitere Informationen besuchen Sie die KBV-Themenseite Qualitätsmanagement Tipps zu den Methoden und Instrumenten der QM-Richtlinie (kbv.de)
Einführung und Weiterentwicklung von QM
Für die vollständige Einführung von QM haben Sie ab Zulassung Ihrer Praxis drei Jahre Zeit.
Tipp: Nutzen Sie zur Ersteinschätzung die kostenlosen Online-Selbsttests von „MeinPraxisCheck“ und den Fragebogen aus Anlage 1 der QM-Richtlinie. Anhand der Ergebnisse können Sie erste Ziele ableiten und Verbesserungsmaßnahmen festlegen. Überprüfen Sie in den geforderten regelmäßigen Selbstbewertungen (§ 5) inwieweit Sie Ihre Ziele schon erreicht haben.
- Besuchen Sie für weitere Details die folgenden Seiten:
QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen
Nach welchen Normen Sie Ihr Qualitätsmanagement aufbauen, dürfen Sie selbst wählen. Ein System, das spezifisch auf die ambulante Gesundheitsversorgung zugeschnitten ist, ist QEP®. Es wurde speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen und MVZ entwickelt.
- Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der KBV QEP-Infoseite der KBV (kbv.de)
Stichproben zur Überprüfung des praxisinternen QM
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen den Umsetzungsstand des QM durch Zufallsstichproben überprüfen (§ 6). Falls Ihre Praxis ausgewählt wird, werden Sie angeschrieben und aufgefordert die Fragen aus Anlage 1 der QM-Richtlinie (PDF) zu beantworten. Die Ergebnisse müssen an den G-BA berichtet werden und haben Auswirkungen auf die zukünftigen Vorgaben.
Darüber hinaus kann auch bei Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt oder das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz kontrolliert werden ob Arbeitsanweisungen, Checklisten, Organigramme, Hygienepläne, Risikobewertungen etc. in das QM-Handbuch Ihrer Praxis integriert wurden und aktuell sind; z. B. in Bezug auf Hygiene, Medizinprodukteaufbereitung, Laboratoriumsdiagnostik etc. Hilfreiche Informationen und Tipps hierzu finden Sie in unserem Infoportal (Infoportal >> Hygiene).
Seminarangebot
Für den Einstieg ins Qualitätsmanagement bietet sich die Teilnahme an einem QEP-Einführungsseminar an. Dieses richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Praxismitarbeitende. Daneben bieten wir auch Veranstaltungen zur Vertiefung sonstiger Themen der QM-Richtlinie an. Beispielsweise zur Organisation und Strukturierung einer Praxis, Hygiene, Beschwerdemanagement oder Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt.
- Unsere Seminarangebote (kvsaarland.de) sind auf unserer Website einsehbar.