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Nutzung der Arbeitsflächen in der Praxis nach Desinfektion

Muss die Einwirkzeit eingehalten werden oder kann die Fläche nach Abtrocknung des Desinfektionsmittels wieder genutzt werden?

Routinemäßig desinfizierte Flächen können wieder genutzt werden, sobald sie abgetrocknet sind, ohne die zertifizierte bzw. vom Hersteller angegebene Einwirkzeit abzuwarten.

Der Großteil der Mikroorganismen auf der Fläche wird direkt mit Beginn der Einwirkzeit inaktiviert

Auch wenn die Fläche bereits abgetrocknet, das Desinfektionsmittel wirkt nach der Wiederbenutzung der Arbeitsfläche weiter und inaktiviert die restlichen Mikroorganismen.

Flächen auf denen aseptische Tätigkeiten wie z.B. Aufziehen von Spritzen oder andere aseptische Arbeitsprozesse durchgeführt werden oder Flächen, die wegen einer massiven Kontamination, z.B. durch Erbrochenes, gezielt desinfiziert werden dürfen erst nach dem Einhalten der Einwirkzeit wieder genutzt werden.

Die Desinfektionsmaßnahme muss sachgemäß durchgeführt werden

Die Fläche muss ausreichend benetzt sein und darf vor Ablauf der Einwirkzeit weder mit einem Tuch abgetrocknet noch mit Wasser nachgespült werden.

Es stehen Flächendesinfektionsmittel mit zertifizierten Einwirkzeiten ab 1 min zur Verfügung. Diese können immer dann eingesetzt werden, wenn die desinfizierte Fläche regelmäßig schnell wieder benutzt werden soll bzw. wenn die Einwirkzeit wie bei den genannten Ausnahmen eingehalten werden muss.

Für Wirkspektren außerhalb der Bakterizidie/Levurozidie können längere Einwirkzeiten erforderlich sein.
Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne mit seinem Fachwissen u.a. zur Flächendesinfektion sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular . Sie können die Hygiene-Themen jetzt auch als Newsletter abonnieren. So verpassen Sie keinen Tipp mehr. Ergänzen Sie Ihre KVS-Newsletter-Auswahl unter: www.kvsaarland.de/newslette