Notfälle sind dringende Behandlungsfälle, die außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten einer ärztlichen Versorgung bedürfen. Dazu wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigung ein ärztlicher Notfalldienst organisiert.
Organisierter Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte
Folgende Bereitschaftsdienstzeiten sind durch den organisierten Notfalldienst im Saarland abgedeckt
• montags, dienstags und donnerstags: in der Zeit von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages
• mittwochs und freitags: in der Zeit von 13:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages
Notfalldienstscheine und Abrechnungspauschalen
Die Notfalldienstpauschalen sind für niedergelassene Ärzte auf Scheinart 41 abzurechnen.
Bei der Abrechnung von Notfalldienstpauschalen ist zu beachten, dass nicht die fachspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gelten, sondern die hier aufgeführten Notfalldienstpauschalen.
Montag, Dienstag, Donnerstag zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages
Mittwoch, Freitag zwischen 13:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages
(zusätzlich bei HNO-, Kinder- und Augenärzten am Wochenende, Feiertagen, 24.12., 31.12. und an Brückentagen)
Evtl. folgende weitere Konsultationen am gleichen Tag werden dann mit der GOP 01214, 01216, 01218 (Uhrzeit Angabe nicht vergessen!) abgerechnet.
Zusätzlich können Sie ggf. Abklärungspauschalen und/oder Schweregradzuschläge abrechnen. Für die Berechnung dieser Zuschläge (GOP 01224, 01226) muss eine der vorgegebenen gesicherten Diagnosen vorliegen oder eine ausführliche medizinische Begründung erfolgen – siehe hierzu EBM Präambel 1.2 (kbv.de)
Hausbesuche
Einen Hausbesuch im organisierten Notfalldienst rechnen Sie wie folgt ab: GOP 01418 für den Besuch im organisierten Notdienst. Mitbesuche eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Familie, Pflegeheim) müssen über die GOP 01413 EBM abgerechnet werden. (Fachärzte können sich einen Zuschlag über die Ziffer 98110 (EK u. AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland) zum Mitbesuch nach GOP 01413 abrechnen).
Zusätzlich wird die Fahrtkostenpauschale (finden Sie in den regionalen Gebührenordnungen) je Uhrzeit und Radius abgerechnet (Radius wird gemessen ab Praxissitz, einfache Wegstrecke, nur einmal auch wenn Mitbesuche stattfinden)
Festlegung von Fallzahl- und Zuschlagsstaffelung
Die jeweils im Bereitschaftsdienst erbrachten Leistungen werden wie bisher nach EBM-Vorgaben auf der Scheinart 41 (Notfallschein) abgerechnet und in voller Höhe vergütet.
Die Zuschläge werden ab dem 01.01.2026 je Dienst je Arztfall durch die KV Saarland zugesetzt. Diese entnehmen Sie bitte dem HVM 2026 und den regionalen Gebührenordnungspositionen.
Da die Zuschläge Arztfall bezogen sind, ist es erforderlich für die Vergütung der Zuschläge, dass mindestens ein Patient den Dienst aufgesucht haben muss. Sollte kein Patient den Dienst aufgesucht haben, ist der Zuschlag nicht berechnungsfähig und es kommt zu keiner Vergütung im entsprechenden Dienst.
Abrechnung der Notdienste in der BDP
An den Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen, Brückentagen sowie über Weihnachten und Silvester wird der Notfalldienst von der jeweils zuständigen Bereitschaftsdienstpraxis übernommen.
• am Wochenende in der Zeit von: samstags 8:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr
• an gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, Brückentagen sowie am 24. und 31. Dezember in der Zeit von: 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages
Notfalldienstscheine und Abrechnungspauschalen bei Diensten in der BDP
Bereitschaftsdienstpraxen rechnen die im Notfalldienst erbrachten Leistungen auf der Scheinart 41 ab.
Bei der Abrechnung von Notfalldienstpauschalen ist zu beachten, dass nicht die fachspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen gelten.