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Neue STIKO Empfehlung für Meningokokken- Impfung noch keine Kassenleistung

Am 30.10.2025 hat die STIKO eine neue Empfehlung zur Meningokokken-Impfung veröffentlicht. Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs. Des Weiteren entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Kleinkindalter. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun Zeit über die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie zu entscheiden. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die GKV besteht erst dann, wenn der GBA der Empfehlung in einem Beschluss folgt und dieser rechtskräftig ist. Bis dahin gilt weiterhin:

·         Grundimmunisierung: Grundimmunisierung (Meningokokken B) im Alter von 2, 4 sowie 12 Monaten. Grundimmunisierung (Meningokokken C) im Alter von 12 Monaten.

·         Indikationsimpfung: Indikationsimpfung für gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz, insbesondere – Komplement-/Properdindefizienz – Therapie mit C5-Komplement-Inhibitoren (z. B. Eculizumab oder Ravulizumab) – Hypogammaglobulinämie – funktioneller oder anatomischer Asplenie.

Daher können Sie den Impfstoff, wie bisher auch, weiterhin verwenden. Sobald die Änderung in Kraft getreten sein wird, können Sie den restlichen Impfstoff noch verbrauchen. Um Prüfanträge durch die Kassen zu vermeiden, empfehlen wir die Veröffentlichung des GBA-Beschlusses abzuwarten und bis dahin der Regelung der aktuellen Schutzimpfungs-Richtlinie zu folgen.

Sobald ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die GKV besteht werden wir entsprechend informieren.