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Kein Wechsel von Bereichskleidung nach septischer OP

Das Risiko einer Kontaktübertragung von Erregern durch die Bereichskleidung ist nahezu ausgeschlossen

Durch die routinemäßigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der Flächen und Gegenstände nach jedem Eingriff und die Umsetzung von evidenz-basierten Maßnahmen wird das Risiko für eine Erregerübertragung weitgehend eliminiert.

OP-Mäntel nach DIN EN 13795-1:2019-06 (Operationskleidung und -abdecktücher – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1: Operationsabdecktücher und -mäntel) verhindern vollständig ein Durchdringen von Mikroorganismen.

Nach einer septischen Operation ist ein Wechsel der Bereichskleidung nicht erforderlich. Ist der Fußboden im Operationssaal sichtbar mit infektiösen Biostoffen oder Materialien kontaminiert, müssen die OP-Schuhe gewechselt werden, bevor der Saal verlassen wird.

Die BG fordert – immer noch – das Vorhalten eines septischen OP-Saals

Im Rahmen des Verletzungsartenverfahrens (VAV) fordern die Berufsgenossenschaften – unverständlicher Weise – das Vorhalten eines septischen OP-Saals mit septischer Patientenschleuse für ihre Patienten. Diese Forderung ist wissenschaftlich nicht begründet und behindert teilweise den flexiblen und kosteneffizienten OP-Betrieb, muss aber umgesetzt werden.

Bislang hat sich kein Nachweis ergeben welcher dafür spricht, dass eine Trennung der OP-Räume nach Kontaminationsklassen („septischer OP-Saal“) das SSI-Risiko senken kann.